Kliniken dürfen nicht Bewerber um einen Arbeitsplatz und die bei ihnen beschäftigten Mitarbeiter zu einem Krankenkassenwechsel drängen. Klinik hat dabei gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Es ist Arbeitgebern untersagt, auf die Krankenkassenwahl von Arbeitnehmern durch Druck sachwidrig Einfluss zu nehmen.
-Brandenburgisches OLG, Urt. v. 08.12.2011 – 6 U 18/11-