Mietrecht
Das Fachgebiet Mietrecht erfasst das gewerbliche Mietrecht für Räume und Grundstücke sowie das private Mietrecht für Wohnungen und die Anmietung sonstiger Gegenstände.
Das Mietrecht umfasst die:
- Begründung von Mietverhältnissen für Gewerberäume/ Gewerbeobjekte, Gaststätten, Ladenlokale, Wohnungen, Grundstücke und Gegenstände,
- Vertragsgestaltungen durch individuelles Aushandeln bzw. durch Allgemeine Geschäftsbedingungen,
- Mieterhöhungen,
- Modernisierungsmaßnahmen,
- Mängelbeseitigung,
- Beendigung von Mietverträgen durch Zeitablauf,
- Beendigung von Mietverträgen durch ordentliche und außerordentliche Kündigung,
- Räumung von Mietobjekten,
- Schadenersatzansprüche.
Regelungen für das Mietrecht finden sich:
- im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),
- in der Heizkostenverordnung (HeizKVO),
- im Zwangsvollstreckungsgesetz (ZVG).
Wir beraten überwiegend:
- Vermieter,
- Käufer-/ Verkäufer von Mietobjekten,
- Makler,
- Hausverwaltungen,
- WEG-Verwalter.
Wir verfügen über umfassende praktische Erfahrungen bei der:
- Erstellung und Gestaltung von Verträgen,
- rechtlicher Begleitung laufender Mietverhältnisse,
- Durchsetzung von Mietzinsansprüchen,
- Abwehr von Mietminderungen,
- Mieterhöhungen,
- Kündigung von Mietverhältnissen,
- Durchsetzung und Abwehr der Kündigung von Mietverhältnissen,
- Klage auf Räumung und Herausgabe des Mietgegenstandes,
- Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
- Durchsetzung von Courtageansprüchen von Maklern.
Unser Anwaltsteam entwickelt Strategien und begleitet bereits im Vorfeld die rechtssichere:
- Erstellung von Mietverträgen,
- Erhöhung von Mieten,
- Kündigung von Mietverhältnissen,
- Erwirkung von Räumungen,
- Vorbereitung von Schadenersatzprozessen.
Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Das Landgericht Erfurt befindet sich in Erfurt; das Thüringer Oberlandesgericht befindet sich in Jena. Gegebenenfalls arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern zusammen.