Die am 1.1.2008 in Kraft getretene Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen (Postmindestlohnverordnung) ist unwirksam. Der Grund dafür ist, dass vor Erlass der Vorschrift den in ihren Geltungsbereich fallenden Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie den Parteien des Tarifvertrages nicht ausreichend Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme geben worden war.
-BVerwG, 28.1.2010, 8 C 19.09-