Ein Yogakurs der Volkshochschule, angeboten als fünftägiger Kurs „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub gem. § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz rechtfertigen. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dient. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung ist nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen. Hiernach soll unter anderem Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden. Auch ein Yogakurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept kann diese Voraussetzungen erfüllen.
-LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.04.2019 – 10 Sa 2076/18-