Straftaten und Beleidigungen eines Mieters gegenüber den anderen Mietern eines Mehrfamilienhauses stellen als nachhaltige Störung des Hausfriedens sowohl einen wichtigen Grund zur fristlosen als auch zur ordentlichen Kündigung dar.
-AG Brandenburg, Urteil vom 31.07.2019 – 31 C 181/18, nach ibr-