Eine Näherin machte eine Arbeitspause, um vergessene Tabletten aus dem Auto zu holen – und stürzte auf dem Rückweg. Um einen Arbeitsunfall handelte es sich dabei laut LSG Berlin-Brandenburg aber nicht: Die Einnahme sei nicht zwingend erforderlich gewesen, um weiterzuarbeiten.
-LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.9.2024 – L 21 U 40/21, FD-ArbR-