Bedient ein Autofahrer während der Fahrt auf der Autobahn sein Navigationsgerät und verursacht dadurch einen Auffahrunfall, haftet die Versicherung nicht für den Schaden da die Benutzung des Navigationsgerätes während der Fahrt grob fahrlässig ist. Grob fahrlässig handelt, wer die Fahrbahn nicht mehr im Blick behält und hierdurch einen Unfall auslöst. Insbesondere ist das der Fall, wenn die Unaufmerksamkeit des Fahrers durch nicht verkehrsbedingte Tätigkeiten verursacht wird. Der Unfallverursacher muss die Kosten des Unfalls selbst tragen.
-LG Potsdam, Urt. v. 26.06.2009 – 6 O 32/09-