Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann die Verjährung der Mängelansprüche des Käufers nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers auf weniger als zwei Jahre verkürzt werden.
-KG, Urt. v. 03.06.2013 – 25 U 49/12-
Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann die Verjährung der Mängelansprüche des Käufers nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers auf weniger als zwei Jahre verkürzt werden.
-KG, Urt. v. 03.06.2013 – 25 U 49/12-