Anwalt Erfurt Familienrecht
Anwalt Erfurt Familienrecht – Unser Team findet Lösungen
Anwalt Erfurt Familienrecht: Das Familienrecht regelt die Angelegenheiten in der Familie. Hier geht es um die Ehe, aber auch um Scheidung und Trennung. Das Familienrecht regelt ebenso Unterhalt, Sorgerecht sowie die Aufteilung des Vermögens. Ebenso geht es um die Frage der Vaterschaft. Zudem ist der Schutz vor häuslicher Gewalt ein wichtiger Aspekt des Familienrechts. Sie suchen einen Anwalt Erfurt Familienrecht – wir beraten Sie
Rechtliche Absicherung für jede und jeden
Herzlich willkommen bei Ihrem Spezialisten für Familienrecht und Erbrecht in Erfurt. Sie suchen fachkundige Beratung in rechtlichen Angelegenheiten? Unser erfahrenes Team von Anwälten ist für Sie da. Wir bieten Ihnen einen qualifizierten Fachanwalt im Bereich Familienrecht. Unsere Expertise ermöglicht es uns, Sie umfassend und kompetent zu beraten. In Deutschland sind die Regelungen zwischen Familienmitgliedern ein weites Feld. Wichtig ist, dass alle rechtlich abgesichert sind. Jeder und jede ist geschützt vom Recht gegen Willkür und Gewalt innerhalb der Familie. Ehe und Familie genießen in unserer Rechtsordnung einen besonderen Schutz.
Familienrecht – Ehegesetzgebung – Erbrecht: Wir sorgen für Klarheit
Läuft alles gut, sichert Sie das Familienrecht im Hintergrund ab. Denn der Staat mischt sich nicht in das Zusammenleben der Familie ein. Aber: In Deutschland ist nur die standesamtliche Eheschließung rechtlich anerkannt. Alles andere ist nichtig vor dem Gericht. Dies wird besonders relevant bei einer Trennung der Familie, wie beispielsweise bei einer Scheidung, die rechtliche Bindung der Ehe auflöst. Die Ehe ist eigentlich für die Ewigkeit gedacht. Was geschieht aber, wenn ein Ehepartner verstirbt? Hier greift das Erbrecht ein, das die Regelung des Nachlasses innerhalb der Familie festlegt. Dabei werden sowohl Rechte als auch Pflichten des Verstorbenen auf die Erben übertragen.
Anwalt Erfurt Familienrecht: Wir stehen Ihnen zur Seite!
Ein Teil des Familienrechts ist das Erbrecht. Kennen Sie die grundlegenden Begriffe des Erbrechts? Wer ist beispielsweise der Erblasser? Dies ist der verstorbene Mensch. Der Erbfall tritt ein, sobald der Tod offiziell festgestellt ist. Deshalb ist es notwendig, einen Totenschein von einem Arzt ausstellen zu lassen und anschließend den Tod beim Standesamt zu melden. Wichtig: Bei einem Sterbefall in der eigenen Wohnung muss dieser innerhalb von drei Tagen beim Standesamt gemeldet werden. Bei einem Tod in einem Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt die Einrichtung diese Meldung.
Die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften ist für Erben essentiell! Unklarheiten? Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten!
Ihre Fragen zum Familienrecht
- Eheschließung und Eheverträge
- Scheidung und Trennung
- Unterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Vermögensaufteilung
- Eheliches Güterrecht
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Adoption und Kinderwunschbehandlungen
- Vaterschaft
- Schutz vor häuslicher Gewalt