Architektenrecht Erfurt

Sie suchen einen Anwalt für Architektenrecht und Baurecht

Für das Architektenrecht suchen Sie eine Anwaltskanzlei in Erfurt mit kompetenten Fachanwälten. Nutzen Sie den Sachverstand der Kanzlei RFTH Rechtsanwälte und Fachanwälte in Thüringen. Wir sind eine junge, dynamische und kompetente Kanzlei mit viel Erfahrung im Architektenrecht. Wir werden Ihr Vertrauen nicht enttäuschen. Wir arbeiten langfristig für die Interessen unserer Auftraggeber und Klientel – das sind nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen und Institutionen der öffentlichen Hand in Erfurt und auch in ganz Thüringen.

Erfurter Kanzlei mit guten Kenntnissen im Architektenrecht

Unsere Fachanwälte warten mit guten Kenntnissen im Bereich Architektenrecht auf. Dafür benötigen wir umfassende Kompetenz in allen Fragen des Bauvertragsrechts sowie im Vergaberecht. Dafür und den Inhalten des öffentlichen Baurechts haben unsere Fachanwälte Weiterbildungen absolviert. Für die Zulassung zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht benötigt man viel gerichtliche Erfahrung – nutzen Sie diesen Bonus unsrer Kanzlei für die Wahrung Ihrer Interessen vor Gericht.

Sie sind Architekt aus Erfurt? Gehen Sie auf Nummer Sicher im Baurecht und Architektenrecht

Was wird im Architektenrecht geregelt? Hier werden alle Vereinbarungen, Pläne und Vertragsabschlüsse zwischen Akteuren am Bau gesetzlich geregelt. Zentrale Figur in all diesen Vertragsbeziehungen ist der Architekt. Beachtung finden die Regelungen im Bauvertrag, Regelungen des öffentlichen Rechts sowie alle Festlegungen rund um die Baugenehmigung – aber auch zum Beispiel die Wahrung von Abstandsflächen und andere Details.

Wir kennen die Regelungen des Privaten und Öffentlichen Baurechts

Das Private Baurecht beruht auf dem Werkvertrag, dessen rechtliche Handhabe im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Hier sind nicht nur die rechtlichen Grundlagen für den Bau von privaten Wohnhäusern verankert, sondern auch für komplexe Bauprojekte wie der Bau von Geschäfts- und Gewerbeobjekten und Industrieanlagen. Allerdings gibt es für diese komplexen Bauprojekte umfangreiche Leistungsbeschreibungen und zahlreiche Gewerke und Unternehmen, die alle durch einen Vertrag miteinander in Beziehung stehen.  Die jeweilige individuelle Vergabe- und Vertragsordnung für alle aufgelisteten Bauleistungen ist von zentraler Bedeutung für den Architekten. Diese Akteure sind vielgestaltig – die Vertragsbeziehungen sind es auch – vom Bauherren über den Architekt bis zum einzelnen Handwerkerbetrieb und Subunternehmer muss der Vertrag alle Akteure umfassen und berücksichtigen. Ziel ist es, Haftungsmöglichkeiten zuzuweisen, was Qualität, Planungsfehler und Verzögerungen im Zeitplan der einzelnen Baustufen betrifft. Hier geht es auch um die Formulierungen von Vertragsstrafen.

Gern beraten wir Sie in unserer Fachanwaltskanzlei in Erfurt zu den speziellen Streitthemen rund um Baukosten, Altlasten, Planänderungen  und Forderungen der jeweiligen Eigentümergesellschaft. Wir beraten Sie zu den Themen Architekten- und Dienstleistungsvertrag und zu der Höhe und Fragen rund um das Architektenhonorar welches in der Honorarordnung für Architekten geregelt ist. Fragen Sie uns zu allen Themen des Öffentlichen Baurechts wie dem Bauplanungsrecht, dem Bauordnungsrecht und dem Verwaltungsrecht. Halten Sie mit einem kompetenten Fachanwalt an Ihrer Seite alle öffentlich rechtlichen Vorschriften stets ein.

Mit unserer Kompetenz als Fachanwälte für Verwaltungsrecht und Architektenrecht sind wir Ihr vertrauensvoller Partner in Erfurt. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter  0361 65430000 oder unter info@rfth.de.