Wettbewerbsrecht – Werbung einer Werkstatt mit Markenzeichen eines Herstellers
1. Benutzt eine Autoreparaturwerkstatt in der Werbung für Inspektionsarbeiten an Fahrzeugen eines Automobilherstellers blickfangmäßig dessen bekannte Wort-/Bildmarke, kann darin im Hinblick auf einen möglichen Imagetransfer eine Beeinträchtigung der durch § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG geschützten Werbefunktion der Marke liegen. 2. Die Verwendung einer bekannten Wort-/Bildmarke eines Automobilherstellers in der Werbung einer Autoreparaturwerkstatt für [...]