Arbeitsrecht – Mehrjährige Haftstrafe rechtfertigt regelmäßig eine Kündigung
Muss ein Arbeitnehmer eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verbüßen, so kann der Arbeitgeber den Arbeitsplatz regelmäßig dauerhaft neu besetzen und dem inhaftierten Arbeitnehmer ordentlich personenbedingt kündigen. Da der Arbeitnehmer in einem solchen Fall seine Leistungsunmöglichkeit selbst zu vertreten hat, sind dem Arbeitgeber geringere Anstrengungen zur Überbrückung der Fehlzeit zuzumuten als z.B. bei krankheitsbedingter [...]