ÖFFENTLICHES/ PRIVATES BAURECHT – Bootslagerplatz im Außenbereich
§ 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB bewirkt, dass die dort genannten öffentlichen Belange – zu denen der Widerspruch zu Darstellungen des Flächennutzungsplans gehöre – den in Nr. 1 bis 6 näher umschriebenen Vorhaben schlechterdings nicht entgegengehalten werden könnten. Dafür sprechen der Wortlaut, die systematische Stellung und die Entstehungsgeschichte der Norm. Dies gilt grundsätzlich auch [...]