Bauplanungsrecht – Keine förmliche Beteiligung des Gemeinderats bei Zulässigkeitsprüfung einzelner Bauvorhaben
Das von einem Gemeinderatsmitglied begehrte Mitentscheidungsrecht des Gemeinderats bei Entscheidungen der unteren Baurechtsbehörde über einzelne Baugenehmigungen existiert nicht. Weder kann dem Oberbürgermeister aufgegeben werden, bei seinen Entscheidungen den Gemeinderat mitwirken zu lassen, noch müssen die Entscheidungen auf die Tagesordnung des Gemeinderats gesetzt werden. Soweit es um Informationsrechte des Gemeinderats geht genügt es, wenn der Oberbürgermeister [...]