Arbeitsrecht – Mindestlohn in der Pflegebranche gilt auch für Bereitschaftszeiten
Die Regelungen über das Mindestentgelt in der Pflegebranche in § 2 Abs. 1 PflegeArbbV differenzieren nicht nach der Art der erbrachten Tätigkeit. Deshalb sind im Bereitschaftsdienst erbrachte Arbeitsleistungen mit demselben Mindestentgeltsatz zu vergüten wie Arbeitsleistungen während der Vollarbeitszeit. Überwiegen im Rahmen der Leistungserbringung die pflegerischen Tätigkeiten der Grundpflege iSv. § 14 Abs. 4 Nr. 1 [...]