Öffentliches Baurecht – Wann muss die Baubehörde auf Antrag des Nachbarn einschreiten?
Ein auf die Eingriffsermächtigung des § 58 Abs. 2 Satz 2 BauO-NW gestützter Anspruch des Nachbarn auf bauordnungsrechtliches Einschreiten gegen eine bauliche Anlage setzt voraus, dass das angegriffene Bauvorhaben nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist, zu Lasten des Nachbarn gegen Nachbarrechte verstößt und das behördliche Ermessen im Sinne eines Einschreitens reduziert ist. Die bloße Rechtswidrigkeit [...]