Öffentliches Baurecht – Kein Abwehranspruch gegen rechtswidrig dispensiertes Schwimmbecken!
1. Auch wenn ein verfahrensfrei zu errichtendes Schwimmbecken vollständig außerhalb der durch den Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt, hängt bei entsprechend erteilten Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans der Umfang des Rechtsschutzes des Nachbarn davon ab, ob die Festsetzungen, von deren Einhaltung dispensiert wird, dem Nachbarschutz dienen oder nicht. 2. Bei einer Befreiung von einer nachbarschützenden [...]