WEG-Recht – Überlassung von Wohnungseigentum an Minderjährigen bedarf familiengerichtlicher Genehmigung
Wird Wohnungseigentum an einen Minderjährigen überlassen und enthält die Gemeinschaftsordnung eine Regelung zur Haftung des (Einzel-)Rechtsnachfolgers für rückständige Kosten und Lasten, ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich. -OLG Nürnberg, Urt. v. 30.05.2022 - 15 W 1386/22, ibr-online-