Erbrecht – Keine Sittenwidrigkeit eines nach dem Erbfall zwischen dem Erben und einem pflichtteilsberechtigten Sozialleistungsempfänger geschlossenen Erlassvertrags bzgl. des Pflichtteils
1. Der Pflichtteilsberechtigte, der Sozialleistungen bezieht, hat mit dem Beklagten als Alleinerbin wirksam auf seinen Pflichtteil nach dem Erblasser verzichtet. Bei dieser nach dem Erbfall geschlossenen Vereinbarung handelt es sich nicht um einen Pflichtteilsverzichtsvertrag nach § 2346 Abs. 2 BGB, sondern um einen Erlassvertrag gemäß § 397 BGB. 2. Dieser nach dem Erbfall vereinbarte Pflichtteilsverzicht [...]