Privates Baurecht – Einmal Abrechnungsverhältnis, immer Abrechnungsverhältnis!
1. Ein Vorschussanspruch des Bestellers wegen Mängeln des Werks setzt grundsätzlich die Abnahme voraus. 2. Die Abnahme als Voraussetzung der Mängelrechte ist unter den Voraussetzungen eines Abrechnungsverhältnisses entbehrlich. Ein Abrechnungsverhältnis liegt vor, wenn der Besteller nicht mehr die Erfüllung des Vertrags verlangen kann und das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist. 3. Macht der Besteller [...]