Mietrecht – Schließung wegen Corona: Mangel nein, aber Vertragsanpassung!
1. Durch hoheitliche Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie bewirkte Gebrauchsbeschränkungen stellen keinen Mangel der Mietsache dar. 2. Allerdings hat der Mieter im Fall der vollständigen Schließung seines Geschäfts einen Anspruch auf Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage; In diesem Fall ist eine Anpassung auf die Hälfte des Mietzinses angemessen. -LG Mönchengladbach, Urteil vom 02.11.2020 - 12 O [...]