Verkehrsrecht – Trunkenheit auf dem E-Scooter ist der am Steuer gleichzusetzen
Ein E-Scooter-Fahrer mit 1,35‰ begeht eine fahrlässige Trunkenheit im Verkehr und kann mit einer Geldbuße und einem bis zu dreimonatigen Fahrverbot sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis die ihm vor Ablauf von sieben Monaten nicht neu zu erteilen ist, geahndet werden. Gemäß § 1 Abs. 1 eKFV sind Elektrokleinstfahrzeuge wie der E-Scooter Kraftfahrzeuge. -AG München, Urt. [...]