Kommunalrecht – Anspruch auf Behandlung eines Antrages in nächster Stadtratssitzung
Die Fraktion "Die L." hat im Stadtrat von Zittau keinen Anspruch auf Behandlung eines Antrags in der Stadtratssitzung am 30.01.2020. Nach § 36 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) ist auf Antrag einer Fraktion ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderats zu setzen. Die übernächste Sitzung des Gemeinderats ist nicht, wie [...]