Verwaltungsrecht – Eilantrag gegen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung erfolglos
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, zum Schutz vor dem Coronavirus SARSCoV-2 und COVID-19 (Sächs-CoronaSchVO) vom 31.03.2020, ist rechtmäßig. Der Antragsteller wandte sich einerseits gegen § 2 Abs. 2 Nr. 14 Sächs-CoronaSchVO, wonach Sport und Bewegung im Freien: • nur "vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs" und • nur "im Ausnahmefall" mit [...]