WEG-Recht – „Alles Weitere für Rückbau tun“: Was soll das sein?
Ein Beschluss, wonach der Verwalter beauftragt wird, alle weiteren Schritte, auch rechtlicher Art, einzuleiten bzw. durchzuführen, damit die nicht genehmigten baulichen Veränderungen zurückgebaut werden, genügt nicht dem Bestimmtheitserfordernis. -AG Hannover, Urteil vom 18.12. 2018 - 483 C 4269/18, nach ibr-