Spielhallen-Auswahlverfahren in Viersen müssen wiederholt werden
Das von der Stadt Viersen im Oktober 2017 vorgenommene Auswahlverfahren zwischen drei benachbarten Spielhallen muss wiederholt werden. In Nordrhein-Westfalen bedarf es zum Betrieb einer Spielhalle jeweils einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis. Bei mehreren benachbarten Spielhallen, die voneinander weniger als der gesetzliche Mindestabstand von 350 m entfernt sind, muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Hierbei ist die Behörde zunächst [...]