Verwaltungsrecht – Veröffentlichung der Ergebnisse eines Warentests für Mastferkel rechtswidrig
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat es zu unterlassen, die Ergebnisse des von ihr durchgeführten "10. Warentests für Mastferkel" mündlich, schriftlich, über das Internet oder in sonstiger Weise gegenüber Dritten bekanntzugeben oder Dritten Zugang zu den Ergebnissen des Warentests, gleich in welcher Art und Weise, zu gewähren. Die – weiterhin drohende – Weitergabe der Ergebnisse des "10. [...]