Baurecht – Vor Abnahme: Unternehmer muss die Mangelfreiheit, der Besteller den Schaden darlegen!
Nimmt der Besteller eines Werks vor Abnahme den Unternehmer wegen Mängeln in Anspruch, hat der Unternehmer darzulegen und zu beweisen, dass er den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat. Deshalb hat der Architekt darzulegen, dass seine Rechnungsprüfung ordnungsgemäß ist, wenn der Bauherr hier Fehler behauptet. 2. Dagegen muss der Besteller darlegen und beweisen, in welcher Höhe ein [...]