ERBRECHT – Unwirksame „Zettel-Testamente“
Ein ernsthafter Testierwillen besteht u. U. nicht, wenn das vermeintliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem Stück Papier oder einem zusammengefalteten Pergamentpapier errichtet worden ist. Die Errichtung eines Testaments setze einen ernstlichen Testierwillen des Erblassers voraus. Er muss eine rechtsverbindliche Anordnung für seinen Todesfall treffen wollen, bloße Entwürfe eines Testaments reichen nicht [...]