Familienrecht – Pflicht der Kinder eines mutmaßlichen Vaters zum Gentest
Auch die leiblichen Kinder eines mutmaßlichen biologischen Vaters können dazu verpflichtet werden, eine Genprobe abzuliefern, wenn dadurch die Abstammung eines weiteren Kindes geklärt werden kann. Die Klärung der Abstammung kann gegenüber dem Interesse der leiblichen Kinder, mit der Sache nicht behelligt zu werden, als übergeordnet zu bewerten sein, weil das Wissen um die eigene Herkunft [...]