Mindestsatzunterschreitung durch nachträglichen Honorarverzicht!?
Bei der Kostenermittlung muss nicht zwangsläufig das Formblatt der DIN 276 verwendet werden. Auch die Einhaltung des Gliederungsschemas der DIN 276 ist nicht zwingend erforderlich. Ausreichend ist es, wenn der Architekt zu den einzelnen Kostengruppen - und somit auch zur Kostengruppe 400 - Angaben macht. Der gegebenenfalls unberechtigte Ansatz zu hoher Kosten im Rahmen der [...]