Betriebsuntersagung für „Feierwehr-Fahrzeug“ rechtens
Ein ehemaliges Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht- und Sirenenanlage darf nicht als Pkw genutzt werden. Der weitere Betrieb setzt voraus, dass die Blaulicht- und Sirenenanlage demontiert sowie die gelben Streifen und Schriftzüge wie z.B. "Feierwehr" entfernt werden. Das Fahrzeug ist in seinem derzeitigen Zustand nicht vorschriftsmäßig im Sinne der StVZO. Danach ist unter anderem die Ausrüstung eines [...]