Profisport: Ungewisse zukünftige Leistungsentwicklung rechtfertigt keine Befristung des Arbeitsverhältnisses
Die Eigenart der Arbeitsleistung eines Profifußballspieler als solches rechtfertigt nicht die Befristung seines Arbeitsverhältnisses. Der Kläger war bei dem beklagten Bundesligaverein zunächst aufgrund eines auf drei Jahre befristeten Vertrags als Lizenzfußballspieler beschäftigt. Unmittelbar anschließend schlossen die Parteien im Sommer 2012 erneut einen auf zwei Jahre befristeten Vertrag. Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Spitzensportler ist nur [...]