Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in Wohnungseigentumsanlage
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann sich gegen nächtliche Öffnungszeiten eines Ladens für den Zweck des Betriebs einer Gaststätte mittels Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB, § 15 Abs. 3 WEG wehren. Dient eine Teileigentumseinheit nach der Teilungserklärung als Laden, darf sie grundsätzlich nicht als Gaststätte genutzt werden. Allerdings kann sich eine nach dem vereinbarten Zweck ausgeschlossene Nutzung als [...]