Straßenausbaubeitrag: Einbeziehung eines Klärwerksgrundstücks in die Aufwandsverteilung
1. Für die Einstufung einer öffentlichen Straße als Durchgangsstraße kommt es nicht darauf an, wo der Nicht-Anliegerverkehr herrührt, ob er also innerörtlicher oder durch den Ort verlaufender Verkehr ist. 2. Ein an eine ausgebaute Straße grenzendes Grundstück, auf dem eine kommunale Abwassereinigungsanlage (Klärwerk) betrieben wird, zählt zum Kreis der von der Straßenausbaumaßnahme bevorteilten Grundstücke, auf [...]


