Öffentliches Baurecht – Baugenehmigung gilt auch für den Rechtsnachfolger!
Die Baugenehmigung ist sachbezogen und gilt auch für jeden Rechtsnachfolger des Bauherrn. Die Einstellung eines Geschäftsbetriebs führt nicht automatisch zum Erlöschen der Baugenehmigung. -VGH Bayern, Beschl. v. 05.08.2024 - 15 ZB 24.443, nach ibr-