Legionellen in der Wasserleitung: Gemeinschaft muss handeln!
1. Die WEG kann richtige Adressatin belastender Bescheide in Vollzug der Trinkwasserverordnung sein. 2. Versorgungsleitungen, die wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind, stehen im Gemeinschaftseigentum. Die Wasserarmaturen in den Wohneinheiten unterfallen jedoch dem Sondereigentum. 3. Ein Wohnungseigentümer, der in seiner Wohnung Armaturen zur Wasserentnahme benutzt, welche nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik i.S.d. Trinkwasserversordnung entsprechen, [...]