Baurecht – Überschneidung von Vertragserfüllungs- und Mängelsicherheit führt zur Übersicherung!
Eine unangemessene Benachteiligung kann auch aus einer Gesamtwirkung mehrerer, jeweils für sich genommen nicht zu beanstandender Vertragsbestimmungen ergeben. Das ist etwa der Fall, wenn sich aus den vom Auftraggeber gestellten formularmäßigen Vertragsbestimmungen eines Bauvertrags - für sich genommen oder in ihrem Zusammenwirken - ergibt, dass der Auftragnehmer als Vertragspartner des Verwenders für einen nicht unerheblichen [...]