Familienrecht – Rückforderung einer Zuwendung an Lebensgefährten
Die Ausstellung eines Sparbriefes auf den Namen des Lebensgefährten ist eine unbenannte Zuwendung und nicht als Schenkung einzuordnen, da sie der Verwirklichung, Ausgestaltung und Erhaltung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Parteien dienen soll. Hiergegen spricht nicht, dass die Zuwendung der Lebenspartner erst für den Fall des Todes des Anderen finanziell absichern sollte, weil in der zugrundeliegenden [...]