Verwaltungsrecht – Nachbarklagen gegen eine Anlage zur Aufbereitung von Aluminiumschrott in Dormagen erfolgreich
Eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen in D. ansässigen Aluminiumschrottbetrieb ist rechtswidrig. Nach dem maßgeblichen Bebauungsplan ist der Schrottbetrieb auf dem Betriebsgrundstück grundsätzlich nicht zulässig. Der Betrieb ist allerdings vor Inkrafttreten des Bebauungsplans dort bereits vorhanden und genehmigt gewesen, so dass er im Rahmen des „bestandsgeschützen Umfangs“ weiter betrieben werden darf. Durch die angegriffenen Genehmigungen sind [...]