Mietrecht – Zur Begründung der Eigenbedarfskündigung
1. Im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung ist es nicht erforderlich, den Lebensgefährten in dem Kündigungsschreiben namentlich zu benennen. Mit Schreiben vom 23. Oktober 2012 erklärten die Kläger die Kündigung des Mietverhältnisses mit der Begründung, ihre Tochter, die bisher eine 80 qm große Wohnung in der benachbarten Doppelhaushälfte bewohne, benötige die größere Wohnung der Beklagten, um dort [...]