Architektenrecht – Auch Planer können § 648a BGB-Sicherheit verlangen!
1. Die Vorschrift des § 648a Abs. 1 BGB findet auch auf Architekten, Statiker und sonstige Sonderfachleute Anwendung. Das gilt selbst dann, wenn die Planung (noch) nicht umgesetzt und nicht im Bauwerk verwirklicht wird. 2. Die HOAI ist kein Vertragsgesetz, aus dem sich Honoraransprüche herleiten lassen. Demzufolge enthält sie auch keine Leitbilder für den Inhalt [...]