Bundesgerichtshof entscheidet über eine Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen
Eine Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen gegenüber Verbrauchern ist unzulässig. Der klagende Verbraucherschutzverband nahm die beklagte Bank auf Unterlassung der Verwendung folgender Klausel in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis gegenüber Verbrauchern in Anspruch: "Nacherstellung von Kontoauszügen pro Auszug 15,00 EUR". - BGH, Urt. v. 17.12.2013 - XI ZR 66/13 -