Bauvertrag – Trotz Mangels: Keine Minderung um volle Nacherfüllungskosten!
1. Aufgrund der zwangsläufigen Unebenheiten des Untergrunds gibt es praktisch keinen hohlstellenfreien Parkettboden. Kleinflächige Hohlstellen sind demzufolge normal und stellen daher keinen Mangel der Leistung eines Parkettlegers dar. 2. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gehört auch beim BGB-Werkvertrag zu der nach dem Vertrag vorausgesetzten Mindestbeschaffenheit. Werden die anerkannten Regeln der Technik nicht beachtet, [...]