Öffentliches Baurecht – Steganlage; Scharmützelsee; Bestandsschutz; Ersatzbau
1. Bestandsschutz setzt voraus, dass die ehemals genehmigte Anlage noch besteht. Nach der zum Baurecht entwickelten kann von lediglich bestandserhaltenden Maßnahmen nur dann ausgegangen werden, wenn die Identität des Bauwerks gewahrt bleibt. Kennzeichen dieser Identität ist es, dass das ursprüngliche Bauwerk nach wie vor als die Hauptsache erscheint. Hieran fehlt es dann, wenn der mit [...]