Steuerrecht – Umsatzsteuer: Bauträger nicht Steuerschuldner gemäß § 13b UStG
1. Nach § 13b Abs. 2 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 2005 schuldet (ausnahmsweise) der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer bei bestimmten Bauleistungen, wenn er selbst Bauleistungen erbringt. Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist eingeschränkt und die dazu ergangene Anwendungsvorschrift der Finanzverwaltung (Abschnitt 182a der Umsatzsteuer-Richtlinie – UStR - 2005) wird in wesentlichen Punkten (Abschnitt 182a Abs. 10, [...]