Eine 40-jährige „Gewährleistungsgarantie“ betreffend die Konstruktion für Außenwände, die Konstruktion für Innenwände, die Deckenkonstruktion sowie die Dachkonstruktion umfasst nur die „statische Grundkonstruktion“ des Gebäudes. Abdichtungen, Fugen, Schienen und Verblechungen sind davon nicht umfasst.

-OLG München, Urt. v. 11.09.2024 – 27 U 6864/22 Bau; nach ibr-