- Wird eine Photovoltaikanlage auf einer vorhandenen Dachkonstruktion installiert, hat der Installateur zu prüfen, ob die Dachanlage funktionstauglich ist.
- Die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage auf einem Schienensystem mit aufgeständerter Bauweise ist ein Werkvertrag.
-OLG Frankfurt, Urt. v. 06.05.2019 – 29 U 199/16-