Ein Betrag von mehr als 3.000 € auf einem auf den Namen der Gesellschaft lautenden Girokonto stellt Vermögen dar, das einer Löschung als vermögenslose Gesellschaft entgegensteht.
-OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.1.2011 – I-3 Wx 3/11-
Ein Betrag von mehr als 3.000 € auf einem auf den Namen der Gesellschaft lautenden Girokonto stellt Vermögen dar, das einer Löschung als vermögenslose Gesellschaft entgegensteht.
-OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.1.2011 – I-3 Wx 3/11-