Bau- und Architektenrecht – Planung einer Tiefgarage erfordert stringentes Oberflächenschutzsystem!
Planung einer Tiefgarage erfordert stringentes Oberflächenschutzsystem! Die Planung einer Tiefgarage ohne stringentes Oberflächenschutzsystem ist mangelhaft. Aufwendungen des durch einen Planungsmangel geschädigten Auftraggeber unterbrechen die haftungsrechtliche Zurechnung zum schädigenden Ereignis (hier: eines Planungsmangels) dann nicht, wenn der zugrunde liegende Willensentschluss (hier: Abschluss eines Vergleichs) nicht frei getroffen wurde, sondern mit dem Ziel der Schadensminimierung. -OLG München, [...]